Wie lauten der Haftungsausschluss, die persönichen Vorraussetzungen zur Teilnahme sowie die Freistellungsklausel bei Teilnahme in Kenntnis einer ansteckenden Krankheit?

Haftung

Die bremenRAcing UG (haftungsbeschränkt) oder ihre Vertreter und Beauftragten (nachfolgend Veranstalter genannt) haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Wir übernehmen keine Haftung für gesundheitliche Folgen, die daraus resultieren, dass die Teilnehmenden in einem für die Bewältigung der Sportveranstaltung nicht ausreichendem Fitnesszustand oder mit einer Infektion, akuten Krankheit oder Verletzung starten, den PAPS-Test nicht absolvieren bzw. dessen Ergebnisse nicht beachten und/oder nicht unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie sich während der Teilnahme an einer Sportveranstaltung unwohl fühlen und/oder sich verletzt haben.

Dieser Haftungsausschluss gilt zudem für Begleitpersonen.

Der Veranstalter übernimmt zudem keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke und andere Gegenstände.

Persönliche Voraussetzung

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erklärt mit Empfang seiner Startnummer, dass gegen seine / ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, und er / sie einen ausreichenden Trainingszustand hat. Ferner erklärt sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin damit einverstanden, dass er / sie aus dem Rennen genommen werde, wenn die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung besteht. Aus dem Rennen genommen werden kann zudem jeder Teilnehmer / Teilnehmerin, der / die den Anweisungen des Ordnungspersonals zuwiderhandelt und dadurch den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stört oder die eigene Sicherheit oder Gesundheit oder die anderer Sportler, des Ordnungspersonals oder von Besuchern gefährdet.

Wir empfehlen allen Teilnehmern die Anwendung des PAPS – Testes https://www.paps-test.de/ um besser versteckte bzw. nicht beachtete Gesundheitsrisiken zu erkennen und ggf. Folgeschäden zu vermeiden.

Freistellungsklausel

Teilnehmende, die an der Veranstaltung teilnehmen, obwohl sie wissen oder hätten wissen müssen, dass sie Träger einer ansteckenden Krankheit sind oder sein könnten, stellen den Veranstalter – auf erstes Anfordern – von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn bei den Teilnehmenden eine Infektion (etwa mit SARS-CoV2) nachgewiesen wurde oder, wenn Teilnehmende ihren Nachweispflichten aus den Teilnahmebedingungen (https://bremenracing.de/sp_faq/was-muss-ich-wegen-moeglichen-gesundheitlichen-nachweisen-z-b-sars-cov2-test-wissen/) nicht nachgekommen sind und unrichtige oder unvollständige Nachweise eingereicht haben.

Stand: 27.07.2022