Was muss ich wegen der Öffentlichkeit der Veranstaltung sowie der gemachten audiovisuellen Aufnahmen beachten?

Den Teilnehmenden ist bewusst, dass es sich bei unseren Sportveranstaltungen um öffentliche Veranstaltungen handelt. Sie können Gegenstand einer medialen Berichterstattung sein sowohl online im Internet und/oder sozialen Medien als auch offline in Funk, TV und Print. Die Teilnehmenden müssen also damit rechnen, dass sie Gegenstand werden können von einer Bild- und Videoberichterstattung. Der Veranstalter wird seine Veranstaltungen ebenfalls in Bild und Ton dokumentieren.

Die Teilnehmenden können bei den Sportveranstaltungen von uns oder von uns beauftragten Dienstleistern gefilmt, fotografiert und/oder interviewt werden. Die erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews dürfen wir kostenfrei zu Dokumentations- und redaktionellen Zwecken nutzen. Die Teilnehmenden räumen uns das zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte exklusive Recht ein, die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zur Schau zu stellen und zum Abruf anzubieten, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise zu verwenden: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung und Presseveröffentlichungen, u. ä.

Zu diesem Zwecke können die mit der Meldung angegebenen personenbezogene Daten (Name, Verein oder Ort, gelaufene Zeit und ereichte Platzierung) und die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch genutzt und an die Partner der Veranstaltung (Zeitmessung, Abwicklung evtl. Hilfeleistungen und Fotodienst) weitergegeben werden.

Auf ihre Namensnennung verzichten die Teilnehmenden hierbei.

Stand: 27.07.2022