Was haben die Teilnehmenden im Bezug zum Straßenverkehr zu beachten?

Sofern nichts anderes geschrieben steht, finden unsere Veranstaltungen – wegen der Anzahl der Teilnehmenden – auf Nebenanlagen von Straßen statt. Aus dem Grund erfolgen auf der Laufstrecke keine Sperrungen von Straßen und Ihr genießt keine Vor- oder Sonderrechte.

Sofern wir Streckenaufsichten einsetzen, haben diese keine polizeilichen Befugnisse, sondern sollen darauf einzuwirken, dass Beeinträchtigungen oder. Kollisionen mit dortigem Fahrrad- und Fußgängerverkehr verhindert werden.

Gemäß der “Erlaubnis gem. § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO)/ Sondernutzungserlaubnis gem. § 18 Bremisches Landesstraßengesetz (BremLStrG)” sind wir regelmäßig verpflichtet Euch auf folgendes hinzuweisen:

  • Die Teilnehmenden sind dort, wo diese vorhanden sind, auf den Nebenanlagen von Straßen zu führen.
  • Ferner sind wir verpflichtet Euch darauf hinzuweisen, dass die Laufstrecke teilweise auf Wegen ohne Nebenanlage verläuft und dort, ebenso wie auf zu kreuzenden Wegen, Fahrzeugverkehr stattfindet.
  • Die Teilnehmenden genießen gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern keine Vorrechte. Die Sicherheit und Ordnung des allgemeinen Verkehrs darf nicht beeinträchtigt werden. Den Teilnehmenden stehen keine Sonderrechte zu.
  • Die Teilnahme an der Veranstaltung entbindet Euch nicht von der Beachtung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Teilnehmer, die hiergegen verstoßen, sind von der Teilnahme auszuschließen. Vor Beginn der Veranstaltung ist auf die Vorschriften der StVO hinzuweisen.