Wie lauten die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für Kinder unter 12 Jahren am CROW MOUNTAIN SURVIVAL?

Grundlegendes

Die bremenRAcing UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Einbecker Straße 23, 28207 Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Handelsregister-Nummer HRB 32586 HB, vertreten durch den Geschäftsführer Herwig Renkwitz, ist der Veranstalter des CROW MOUNTAIN SURVIVALS.

Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen bilden die Grundlage für die Teilnahme am CROW MOUNTAIN SURVIVAL für Kinder unter 12 Jahren. Jegliche rechtswirksamen Erklärungen der Teilnehmer müssen in Textform (E-Mail, Brief, Fax) verfasst und direkt an die bremenRAcing UG (haftungsbeschränkt) gerichtet werden.

Um die Lesbarkeit und Verständlichkeit zu fördern, verwenden wir in den nachfolgenden Passagen die männliche Schreibweise (z.B. “Teilnehmer”). Diese bezieht sich jedoch gleichermaßen auf Personen jeden Geschlechts. Jede Form der Diskriminierung wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Teilnahme als aktiver Teilnehmer und Begleitperson

Mindestalter & andere persönliche Daten

Für die Teilnahme an der Veranstaltung gelten folgende Bedingungen: Das Kind, das jünger als 12 Jahre ist, muss bereits an vergleichbaren Veranstaltungen auf ähnlichen Distanzen teilgenommen haben, und diese Teilnahmen müssen beispielsweise durch Teilnahmeurkunden nachgewiesen werden. Falls keine entsprechenden Nachweise vorgelegt werden können, behält sich die bremenRAcing UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor, in begründeten Ausnahmefällen über die Teilnahme zu entscheiden.

Jedes Kind muss von mindestens einer personensorgeberechtigten Begleitperson begleitet werden (im Folgenden “Begleitperson”). Eine Begleitperson darf nur ein Kind begleiten, und die Distanz, die die Begleitperson zurücklegt, muss der Distanz des begleiteten Kindes entsprechen. Die Begleitperson nimmt ebenfalls am Lauf teil. Sie muss personensorgeberechtigt für das Kind sein und am Veranstaltungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Falls falsche Angaben zum Alter gemacht werden, unabhängig davon, ob damit beabsichtigt wird, das Mindestalter zu umgehen oder nicht, behält sich die bremenRAcing UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor, die betreffenden Personen von der Veranstaltung auszuschließen. Dies gilt auch, wenn das Ticket nicht von der betreffenden Person selbst gekauft wurde, selbst wenn die falschen Altersangaben nicht von dieser Person stammen.

Forderungen der bremenRAcing UG (haftungsbeschränkt), die sich aus dem Erwerb eines Startplatzes ergeben, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt. Falsche oder unvollständige Angaben zur Person können nach eigenem Ermessen des Veranstalters oder seiner Beauftragten, abhängig von der Schwere der Falschangaben, zur Disqualifikation von der Veranstaltung führen, unabhängig davon, wer die falschen Angaben gemacht hat.

Anweisungen und Kommunikation von Verhaltensregeln

Vor und während des CROW MOUNTAIN SURVIVALs behält sich der Veranstalter und die von ihm beauftragten Personen das Recht vor, verbindliche Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die einen reibungslosen und sicheren Ablauf der Veranstaltung gewährleisten sollen. Diese Anweisungen sind von allen Teilnehmern und Zuschauern zu befolgen. Zuwiderhandlungen, die den Veranstaltungsablauf oder die Sicherheit von Teilnehmern und Zuschauern gefährden, können zur Disqualifikation oder zum Ausschluss führen. Die konkrete Sanktion für eine Zuwiderhandlung wird vor Ort vom Veranstalter oder seinen beauftragten Personen nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Situation, der Art des Verstoßes und der Kooperationsbereitschaft der betreffenden Person festgelegt.

Teilnehmer sind verpflichtet, sämtliche verbindlichen Vorschriften im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am CROW MOUNTAIN SURVIVAL zu befolgen. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit, die im Rahmen eines speziellen Sicherheits- und Hygienekonzepts für die Veranstaltung festgelegt werden, wie beispielsweise die Vorlage von Nachweisen im Rahmen der Pandemiebekämpfung (z.B., 3G-Nachweise). Die betreffenden Maßnahmen werden den Teilnehmern rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Veranstalter mitgeteilt.

Teilnehmer und Zuschauer sind darüber hinaus verpflichtet, unabhängig von den direkt kommunizierten Verhaltensweisen des Veranstalters, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang miteinander, dem Veranstaltungspersonal sowie anderen Personen, Einrichtungen und Anlagen zu wahren. Insbesondere verpflichten sich die Teilnehmer, ihre Bedürfnisse nur in den ausgewiesenen Bereichen zu erfüllen und weder unter dem Einfluss von Alkohol noch Drogen an der Veranstaltung teilzunehmen. Eine Verletzung dieser Bestimmungen kann nach eigenem Ermessen des Veranstalters oder seiner bevollmächtigten Personen zur Disqualifikation von der Veranstaltung führen, selbst wenn dies nicht ausdrücklich außerhalb dieser Teilnahmebedingungen mitgeteilt wurde.

Ausschluss aus medizinischen Gründen

Die medizinischen Dienste, die vom Veranstalter beauftragt wurden, haben das Recht, Teilnehmer und Zuschauer vor oder während der Veranstaltung auszuschließen, wenn die Fortsetzung ihrer Teilnahme eine erhebliche Gefahr für ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben darstellen könnte.

Fahrzeuge und Tiere

Das Mitführen von Fahrzeugen und Tieren auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht erlaubt. Wenn es baulich möglich ist, werden Parkplätze bereitgestellt, auf denen Teilnehmer und Zuschauer ihre Fahrzeuge gemäß den geltenden Straßenverkehrsregeln abstellen können.

Werbung

Die Platzierung von Werbung, sei es aktiv oder passiv, wie Banner, Flyer, eigens angefertigte Kleidungsstücke, Sprechchöre oder Guerilla-Marketingaktionen, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters für Teilnehmer und Zuschauer gestattet. Bei Verstoß gegen diese Regelung kann der Veranstalter oder beauftragte Mitarbeiter nach eigenem Ermessen eine Teilnahmeausschluss verhängen. Eventuell entstehende Ansprüche, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur, behält sich der Veranstalter vor. Dies gilt auch für die Veränderung, Beschädigung oder sonstige Manipulation von genehmigter oder selbst angebrachter Werbung, insbesondere von Werbebotschaften auf den Trikots oder Startnummern der Teilnehmer.

Besonderheiten der Teilnehmertickets & Ticketrückerstattung

  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über ein entsprechendes Formular. Anmeldungen per Telefax oder per E-Mail werden nicht akzeptiert. Die Anmeldung wird erst wirksam, nachdem der Veranstalter die Anmeldebestätigung versendet hat.
  • Die Teilnahmetickets sind personengebunden, und eine Übertragung auf eine andere Person bedarf der Genehmigung des Veranstalters und ist nur online möglich. Gebühren können für die Übertragung anfallen.
  • In der Regel erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises, einschließlich optionaler Produktkäufe, Bustickets und Übernachtungsmöglichkeiten, im Falle von Nichtteilnahme, selbst wenn diese im Voraus gemeldet wurde.
  • Wenn eine Veranstaltung ohne Ersatz ausfällt, ist der Veranstalter verpflichtet, den Ticketpreis zurückzuerstatten. Bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Wetterbedingungen), behördlichen Anordnungen oder anderen Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer gefährden könnten, kann der Veranstalter das geplante Event verschieben, absagen oder ändern. In solchen Fällen ist der Veranstalter von Schadensersatzansprüchen befreit.
  • Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher. Verträge im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten sind vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag einen bestimmten Termin oder Zeitraum für die Erbringung der Dienstleistung vorsieht.

Abschlussbestimmungen Die teilnehmende Person bestätigt:

  • Die Haftungsvereinbarung und Risikoübernahme sorgfältig gelesen und verstanden zu haben.
  • Die Teilnahme am CROW MOUNTAIN SURVIVAL freiwillig und auf eigenes Risiko zu akzeptieren.
  • Die bremenRAcing UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, die Haftungsvereinbarung und andere Bedingungen zu ändern, jedoch nur aus triftigen Gründen. Falls dadurch das vertragliche Gleichgewicht erheblich gestört wird, unterbleibt die Änderung. Alle anderen Änderungen erfordern die Zustimmung der teilnehmenden Person.

Bremen, den 24.10.2023