Sonntag, April 20, 2025

Was sind Gründe für eine Disqualifikation?

Die Veranstaltung wird nach den Richtlinien des DLV und nach den Vorgaben des Veranstalters ausgerichtet. Eine Verletzung dieser führt unweigerlich zu einer Disqualifikation.

Verbote

  • Untersagt sind Äußerungen und/oder Gesten, welche nach Art oder Inhalt objektiv geeignet sind, Dritte zu diffamieren, insbesondere aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Abstammung bzw. ethnischer Herkunft; dies beinhaltet insbesondere das Verbot, rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, diskriminierendes sowie verfassungs- oder demokratiefeindliche Bekundungen zu verbreiten.
  • Verboten ist im räumlichen Geltungsbereich ein äußeres Erscheinungsbild, das nach objektiver Auffassung eine rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, diskriminierende, demokratie- und/oder verfassungsfeindliche Einstellung dokumentiert. Zum äußeren Erscheinungsbild zählen insbesondere Kleidung (z.B. von „Thor Steinar”), sichtbare Tattoos und Schmuckstücke, welche rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, diskriminierende Inhalte aufweisen.

Disqualifikationsgründe

  • Start ohne Startnummer
  • Start ohne für den Wettbewerb gültige Startnummer
  • Start mit mehr als einer Startnummer
  • Bei Wettbewerben mit elektronischer Zeitmessung: Start ohne den Zeitmesstransponder (in der Regel befindet sich dieser an der Startnummer)
  • Bei Wettbewerben mit elektronischer Zeitmessung: Manipulation des Zeitmesstransponders (in der Regel befindet sich dieser an der Startnummer)
  • Bei Wettbewerben mit elektronischer Zeitmessung: Start mit mehr als einem Zeitmesstransponder (in der Regel befindet sich dieser an der Startnummer)
  • Unkenntlichmachung, Abdecken oder Entfernen der Sponsorenlogos etc. an der Startnummer
  • Weitergabe der Startnummer an andere Personen (Ausnahme: Staffelteilnehmer und Ummeldung)
  • Bei Wettbewerben mit elektronischer Zeitmessung: Weitergabe des Zeitmesstransponders (in der Regel befindet sich dieser an der Startnummer) an andere Personen (Ausnahme: Staffelteilnehmer und Ummeldung)
  • Verlassen und/oder Abkürzen der Strecke
  • Mitführen eines Lauf-Kinderwagens o.ä.
  • Mitführen von Tieren
  • Mitführen bzw. Nutzen von sonstigen technischen Hilfsmitteln
  • Begleiten lassen auf Fortbewegungsmitteln wie Fahrrädern, Inline-Skates etc.
  • Einnahme von verbotenen leistungssteigernden Substanzen (Doping)
  • Verstöße gegen die sportlichen Regeln des DLV bzw. der IAAF
  • Das Tragen von Kopfhörern ist laut IAAF untersagt!
  • Falsche oder unvollständige Angaben bei der Anmeldung (z. B. falsche Altersangabe, falsche Distanz)
  • Verhalten, das die Sicherheit oder das Wohl der anderen Teilnehmer gefährdet (z. B. absichtliches Blockieren, unsportliches Verhalten)
  • Unangemessenes Verhalten gegenüber den Helfern, Veranstaltern oder anderen Teilnehmern
Stand: 31.01.2025