Verbote
- Untersagt sind Äußerungen und/oder Gesten, welche nach Art oder Inhalt objektiv geeignet sind, Dritte zu diffamieren, insbesondere aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Abstammung bzw. ethnischer Herkunft; dies beinhaltet insbesondere das Verbot, rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, diskriminierendes sowie verfassungs- oder demokratiefeindliche Bekundungen zu verbreiten.
- Verboten ist im räumlichen Geltungsbereich ein äußeres Erscheinungsbild, das nach objektiver Auffassung eine rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, diskriminierende, demokratie- und/oder verfassungsfeindliche Einstellung dokumentiert. Zum äußeren Erscheinungsbild zählen insbesondere Kleidung (z.B. von „Thor Steinar”), sichtbare Tattoos und Schmuckstücke, welche rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, diskriminierende Inhalte aufweisen.
Disqualifikationsgründe
- Start ohne Startnummer
- Start ohne für den Wettbewerb gültige Startnummer
- Start mit mehr als einer Startnummer
- Bei Wettbewerben mit elektronischer Zeitmessung: Start ohne den Zeitmesstransponder (in der Regel befindet sich dieser an der Startnummer)
- Bei Wettbewerben mit elektronischer Zeitmessung: Manipulation des Zeitmesstransponders (in der Regel befindet sich dieser an der Startnummer)
- Bei Wettbewerben mit elektronischer Zeitmessung: Start mit mehr als einem Zeitmesstransponder (in der Regel befindet sich dieser an der Startnummer)
- Unkenntlichmachung, Abdecken oder Entfernen der Sponsorenlogos etc. an der Startnummer
- Weitergabe der Startnummer an andere Personen (Ausnahme: Staffelteilnehmer und Ummeldung)
- Bei Wettbewerben mit elektronischer Zeitmessung: Weitergabe des Zeitmesstransponders (in der Regel befindet sich dieser an der Startnummer) an andere Personen (Ausnahme: Staffelteilnehmer und Ummeldung)
- Verlassen und/oder Abkürzen der Strecke
- Mitführen eines Lauf-Kinderwagens o.ä.
- Mitführen von Tieren
- Mitführen bzw. Nutzen von sonstigen technischen Hilfsmitteln
- Begleiten lassen auf Fortbewegungsmitteln wie Fahrrädern, Inline-Skates etc.
- Einnahme von verbotenen leistungssteigernden Substanzen (Doping)
- Verstöße gegen die sportlichen Regeln des DLV bzw. der IAAF
- Das Tragen von Kopfhörern ist laut IAAF untersagt!
- Falsche oder unvollständige Angaben bei der Anmeldung (z. B. falsche Altersangabe, falsche Distanz)
- Verhalten, das die Sicherheit oder das Wohl der anderen Teilnehmer gefährdet (z. B. absichtliches Blockieren, unsportliches Verhalten)
- Unangemessenes Verhalten gegenüber den Helfern, Veranstaltern oder anderen Teilnehmern
Stand: 31.01.2025