Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zuschauende

Grundlegendes

Die bremenRAcing UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Einbecker Straße 23, 28207 Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Handelsregister-Nummer HRB 32586 HB, vertreten durch den Geschäftsführer Herwig Renkwitz, ist der Veranstalter.

Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen bilden die Grundlage für die Teilnahme an der Veranstaltung als Zuschauende. Jegliche rechtswirksamen Erklärungen der Teilnehmer müssen in Textform (E-Mail, Brief, Fax) verfasst und direkt an die bremenRAcing UG (haftungsbeschränkt) gerichtet werden.

Um die Lesbarkeit und Verständlichkeit zu fördern, verwenden wir in den nachfolgenden Passagen die männliche Schreibweise (z.B. “Teilnehmer”). Diese bezieht sich jedoch gleichermaßen auf Personen jeden Geschlechts. Jede Form der Diskriminierung wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Mindestalter & andere persönliche Daten

Für Zuschauer existiert in der Regel kein Mindestalter.

Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln

  • Vor und während der Veranstaltung ist es dem Veranstalter und von ihm beauftragten Personen gestattet, bindende Verhaltensregeln für die Zuschauer festzulegen und zu kommunizieren, die einen ordnungsgemäßen und sicheren Ablauf der Veranstaltung für alle Beteiligten gewährleisten sollen. Diese Anweisungen sind unbedingt zu befolgen. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit der Teilnehmer/innen oder Zuschauer gefährden, können zum Ausschluss von Zuschauern führen. Die Sanktionen, die sich aus einer solchen Zuwiderhandlung ergeben, werden vom Veranstalter oder den von ihm beauftragten Personen vor Ort nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Situation, der Art des Verstoßes und der Kooperationsbereitschaft der betroffenen Person festgelegt.
  • Die Zuschauer sind verpflichtet, sämtliche geltenden zwingenden Bestimmungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu beachten. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz sowohl für die Zuschauer selbst als auch für andere an der Veranstaltung beteiligte Personen, wie sie in einem spezifischen Sicherheits- oder Hygienekonzept für die Veranstaltung definiert sind (zum Beispiel Nachweise im Rahmen der Pandemiebekämpfung).
  • Zuschauer sind darüber hinaus verpflichtet, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang sowohl miteinander als auch mit dem Personal des Veranstalters sowie etwaigen weiteren Personen, Einrichtungen und Anlagen zu wahren. Dies schließt ein, dass Zuschauer ihre Notdurft nur in den dafür vorgesehenen Bereichen verrichten und weder unter Einfluss von Alkohol noch Drogen an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der dazu ermächtigten Personen zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, selbst wenn dies nicht ausdrücklich außerhalb dieser Teilnahmebedingungen mitgeteilt wurde.

Ausschluss aus medizinischem Grund

Medizinisches Personal, das vom Veranstalter beauftragt wurde, ist befugt, Zuschauer vor und während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn die Fortsetzung der Teilnahme für den betreffenden Zuschauer eine unmittelbare Gefahr für seine körperliche Unversehrtheit darstellt.

Fahrzeuge und Tiere

Das Mitbringen von Fahrzeugen und Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Falls es baulich bedingt möglich ist, können Parkplätze ausgewiesen werden. In solchen Fällen dürfen Zuschauer und Teilnehmer/innen diese Parkplätze unter Einhaltung der geltenden Straßenverkehrsregeln nutzen.

Werbung

Aktive und passive Werbung, einschließlich Banner, Werbezettel, speziell hergestellte Kleidungsstücke, Rufe, Gesänge oder “Guerilla-Aktionen”, sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter für Teilnehmer/innen und Zuschauer gestattet. Verstöße gegen diese Regelung können nach Ermessen des Veranstalters oder der von ihm beauftragten Mitarbeiter zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Etwaige Ansprüche, insbesondere im Bereich des Wettbewerbsrechts, behält sich der Veranstalter vor. Dies gilt auch für Änderungen, Verunstaltungen oder andere Manipulationen an genehmigter oder selbst angebrachter Werbung durch die bremenRAcing UG (haftungsbeschränkt), insbesondere an Werbebotschaften auf den Trikots oder Startnummern der Teilnehmenden.

Bremen, den 24.10.2023