Was habe ich bei der Übernahme dazugehöriger Risiken bei der Teilnahme an einem Hindernislauf (OCR) zu beachten?

Ich erkenne an, dass der Hindernislauf eine extreme Prüfung meiner körperlichen und mentalen Grenzen darstellt, welche die Gefährdung des Körpers mit sich bringt. Dazugehörige Risiken sind Gefahren, die ungeachtet der von der bremenRAcing UG (haftungsbeschränkt) und allen für den Hindernislauf haftenden verbundenen Unternehmen und Vereine (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) getroffenen Vorsichtsmaßnahmen nicht vollständig ausgeschlossen werden können, ohne den Wettkampfcharakter der Veranstaltungaufzugeben. Ich nehme zur Kenntnis, dass es sich um ein hochgradig strapaziöses Event mit den bei solchen Veranstaltungen typischen Risiken und Gefahren handelt. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass diese Gefahren noch verstärkt werden können, da der Hindernislauf oft unter extremen Bedingungen und Umständen durchgeführt wird.

Ich erkenne an, dass zu den dazugehörigen Risiken unter anderem folgende Gegebenheiten zählen:

  • Berührung oder Zusammenstoß mit anderen Personen oder Gegenständen (z. B. Zusammenstoß mit Zuschauern oder Parcourspersonal), Berührung mit anderen Teilnehmern, Berührung oder Zusammenstoß mit Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Berührung mit natürlichen oder menschengemachten fixen Gegenständen oder Hindernissen;
  • Berührung mit Hindernissen (z. B. natürliche und künstliche Gewässer, Unebenheiten der Straßen und der Oberfläche, große Nähe zu und/oder Berührung mit dichtem Rauch und offenem Feuer, Stacheldraht, Röhren und Elektroschocks);
  • Gefahren im Zusammenhang mit der Ausrüstung (z. B. kaputte, schadhafte oder unangemessene Wettkampfausrüstung, unvorhergesehener Ausfall der Geräte, mangelhafte Parcoursbedingungen);
  • wetterbedingte Risiken (z. B. extreme Hitze, extreme Kälte, Nässe, Eis, Regen, Nebel);
  • mangelhafte Erste Hilfe bzw. Notfallmaßnahmen; und
  • Probleme im Zusammenhang mit der Beurteilung und dem Verhalten (z. B. falsches oder unangemessenes Verhalten anderer Teilnehmer, falsches oder unangemessenes Verhalten des Teilnehmers selbst (und/oder meines minderjährigen Kindes), Fehler bei der Beurteilung durch das Event-Personal.

Ich erkenne an, dass all diese und andere, nicht explizit erwähnten Risiken zu Verletzungen und Schäden führen können, die als geringfügig, schwer oder als besonders schwerwiegend eingestuft werden:

  • Geringfügige Verletzungen kommen häufig vor und umfassen unter anderem: Schürfwunden, Prellungen, Verstauchungen, Übelkeit und Schnittwunden.
  • Schwere Verletzungen sind seltener, treten aber auch gelegentlich auf. Sie umfassen unter anderem: Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung, Knochenbrüche, Bänderrisse, Überbelastung, Hitzschlag, mentaler Stress oder Erschöpfung, Infektionen und Gehirnerschütterungen.
  • Besonders schwerwiegende Verletzungen sind selten; dennoch sind wir der Ansicht, dass sich die Teilnehmer des Risikos bewusst sein sollten. Diese Schäden können zu bleibenden Behinderungen, Wirbelsäulenverletzungen und Querschnittslähmung, Schlaganfällen, Herzinfarkten und möglicherweise zum Tod führen.

Ich nehme zur Kenntnis, dass es mir obliegt, den Parcours, die Einrichtungen, die Geräte und die Gebiete zu inspizieren und ich stimme zu, das zuständige Personal unverzüglich zu benachrichtigen, falls ich der Ansicht bin oder feststelle, dass diese unsicher sind oder unvertretbare Risiken darstellen. Mit meiner Teilnahme am Hindernislauf erkenne ich an, dass ich den Parcours, die Einrichtungen, die Geräte und die Gebiete in sicherem und für die Teilnahme akzeptablem Zustand vorgefunden habe. Ich übernehme die volle und alleinige Haftung für den Zustand und die Eignung meiner Ausrüstung.

ICH HABE DIE ZUGEHÖRIGEN RISIKEN DER VERANSTALTUNG UMFASSEND ZUR KENNTNIS GENOMMEN UND BESTÄTIGE, DASS ICH FREIWILLIG  UND  AUF  EIGENEN  WUNSCH   AN  DIESEM  EVENT  TEILNEHME/N.  

Ich habe die vorstehenden Absätze gelesen und bestätige mit meiner Anmeldung,

  1. dass ich über die Art der Veranstaltung unterrichtet bin;
  2. dass ich die Anforderungen der Veranstaltung an meine körperliche Kondition zur Kenntnis genommen habe; und
  3. dass ich die möglichen Auswirkungen der Schäden, die sich aus der Veranstaltung ergeben können, verstanden habe.

Bremen, 15. Januar 2018